Wir begrüßen Sie auf den Seiten des Kleingartenvereins Durlach-Süd e.V.,
dessen Ursprung bereits auf das Jahr 1915 zurückzuführen ist.
1960 wurde die erste Schreberklause eingeweiht und am 15. Mai 1970 konnte der Verein unter dem Namen Kleingartenverein Durlach-Süd e.V. in das Vereinsregister von Durlach eingetragen werden.
Mittlerweile zählen wir zu einer der größten Anlagen des Bezirksverbands der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.
Kleingärten geben den Familien in der Stadt die Möglichkeit, die Natur mit allen Sinnen zu erleben und die Jahreszeiten aktiv zu spüren. Die Arbeit im Kleingarten ist ein idealer Ausgleich für stressbelastete Menschen.
Aber nicht nur für die Kleingartenpächter, sondern für alle sind und werden Kleingartenanlagen immer wichtiger. Sie erzeugen Unmengen von Sauerstoff, binden Staub, befeuchten und kühlen die Luft. Kurzum, sie tragen erheblich zur Verbesserung des innerstädtischen Klimas bei.
Überzeugen Sie sich selbst und genießen Sie Spaziergänge in der Anlage.
Wir freuen uns zudem auf Ihren Besuch im Vereinslokal „Schreberklause“
Gemeinschaftsarbeit zum Erhalt der Gartenanlage
Bitte beachtet die aktuellen Aushänge
Archiv älterer Aushänge:
06.07.2024 - Neues aus der Vorstandschaft:
Mähzeiten - motorbetriebene Arbeiten
Zeiten für das Arbeiten mit motorbetriebenen Geräten (auch Elektromotoren) vom
1. April bis 30 September:
Alle Lärm verursachenden Tätigkeiten fallen auch unter diese Zeiten!
(Beschluss Mitgliederversammlung - weitere Infos dazu unter
§6, 3 Gartenordnung Stand 2022)
Notruftafel - für den Fall der Fälle
Natürlich hofft man, dass niemals ein Notfall eintritt. Sollte dies jedoch der Fall sein, haben wir an den Standorten der Schreberklause (KA-2063),dem Wendlingweg (KA-2064) und Lange Gass/Schreberweg (KA-2064) Notruftafeln
Diese aufgestellten Notruftafeln dienen der Rettungsleitstelle zu schnellen Orientierung und sollen die Rettung bei Notfällen schneller und zuverlässiger machen, da die Koordinaten bei der Leitstelle hinterlegt sind.
Kleingartenparzellen sind so einzurichten, zu pflegen und zu nutzen, dass die Funktion der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und die Erholungsfunktion in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Der Nutzgartenanteil mit dem Anbau von Gemüse und Obst muss mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Kleingartenparzelle betragen. Die versiegelte und teilversiegelte Fläche (Laube, Terrasse, Wege, Gießwasserbecken, etc.) darf höchstens 20% der Gesamtfläche der Kleingartenparzelle betragen.
Wichtige Informationen vom Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.
DIESER BEREICH WIRD AKTUELL ÜBERARBEITET
RS04/04/2024 : Wichtige Information zu Diebstahlvorfällen in Kleingartenanlagen
RS06/23 Videoüberwachung Kleingartenparzelle
Aufgrund von Einbrüchen in Kleingartenanlagen häuft sich seit Jahren das Interesse einiger Pächter/*innen, ihre Kleingartenparzelle mit einer Videoüberwachung bzw. Sicherheitstechnik auszustatten.
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RS11/23 Vorsichtsmaßnahme gegen RattenbefallWir möchten Sie bitten, in Zukunft besonders darauf zu achten, dass Sie keine Lebensmittelreste auf den Kompost werfen, keine offenen Speisen in Ihrer Kleingartenparzelle lassen und keine Katzen füttern.
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