Herzlich willkommen beim Kleingartenverein  Durlach-Süd e.V.   

 

Wir begrüßen Sie auf den Seiten des Kleingartenvereins Durlach-Süd e.V.,

dessen Ursprung bereits auf das Jahr 1915 zurückzuführen ist. 

1960 wurde die erste Schreberklause eingeweiht und am 15. Mai 1970 konnte der Verein unter dem Namen Kleingartenverein Durlach-Süd e.V. in das Vereinsregister von Durlach eingetragen werden.

Mittlerweile zählen wir zu einer der größten Anlagen des Bezirksverbands der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.

Kleingärten geben den Familien in der Stadt die Möglichkeit, die Natur mit allen Sinnen zu erleben und die Jahreszeiten aktiv zu spüren. Die Arbeit im Kleingarten ist ein idealer Ausgleich für stressbelastete Menschen.

Aber nicht nur für die Kleingartenpächter, sondern für alle sind und werden Kleingartenanlagen immer wichtiger. Sie erzeugen Unmengen von Sauerstoff, binden Staub, befeuchten und kühlen die Luft. Kurzum, sie tragen erheblich zur Verbesserung des innerstädtischen Klimas bei. 

Überzeugen Sie sich selbst und genießen Sie Spaziergänge in der Anlage.


Foto: Verein


Dank des Mitwirkens aller Gartenfreunde erlangen wir immer wieder Auszeichnungen auf den forderen Plätzen beim Wettbewerb zur
"Schönsten Kleingartenanlage".
Dafür ein großes "Danke schön" an unsere Mitglieder!

Wir freuen uns zudem auf Ihren Besuch im Vereinslokal „Schreberklause“.


Dreck-weg-Wochen 2022

Ein herzlichen Dank gilt unserer Schriftführerin Susanne Nagel, die seit vielen Jahren die Organisation zu den Arbeitseinsätzen bei den Karlsruher Dreck-weg-Wochen übernimmt und auch für Entsorgung des Abfalls mit dem AFA in Verbindung steht, das mittlerweile Team sauberes Karlsruhe heißt. 

Foto: Verein




Mähzeiten - motorbetriebene Arbeiten

Foto: freies Archiv Strato


Zeiten für das Arbeiten mit motorbetriebenen Geräten (auch Elektromotoren) vom

1. April bis 30 September:

Mo - Sa von 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo - Fr von 17:00 Uhr - 19:00 Uhr

 

Alle Lärm verursachenden Tätigkeiten fallen auch unter diese Zeiten!

 (Beschluss Mitgliederversammlung - weitere Infos dazu unter  
§6, 3  Gartenordnung Stand 2022)

 

Notruftafel - für den Fall der Fälle

Natürlich hofft man, dass niemals ein Notfall eintritt. Sollte dies jedoch der Fall sein, haben wir an den Standorten der Schreberklause (KA-2063),dem Wendlingweg (KA-2064) und Lange Gass/Schreberweg (KA-2064) Notruftafeln

Foto: Verein


Diese aufgestellten Notruftafeln dienen der Rettungsleitstelle zu schnellen Orientierung und sollen die Rettung bei Notfällen schneller und zuverlässiger machen, da die Koordinaten bei der Leitstelle hinterlegt sind.



Foto: Verein


Foto: Verein



Foto: Verein


Foto: Verein


Kleingartenparzellen sind so einzurichten, zu pflegen und zu nutzen, dass die Funktion der Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und die Erholungsfunktion in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. 

Der Nutzgartenanteil mit dem Anbau von Gemüse und Obst muss mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Kleingartenparzelle betragen. Die versiegelte und teilversiegelte Fläche (Laube, Terrasse, Wege, Gießwasserbecken, etc.) darf höchstens 20% der Gesamtfläche der Kleingartenparzelle betragen.




 



Wichtige Informationen vom Bezirksverband der Gartenfreunde Karlsruhe e.V.


RS07/23 Baumschule Stoll - 10% Nachlass

Aufgrund jahrelanger Kooperation mit der Baumschule Stoll, freut es uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Baumschule Stoll sich bereit erklärt hat, unseren Mitgliedern 10% auf Ihren nächsten Pflanzeneinkauf nachzulassen.

Lesen Sie mehr dazu:

10% bei der Baumschule Stoll
rundschreiben_06-2023.pdf (286.48KB)
10% bei der Baumschule Stoll
rundschreiben_06-2023.pdf (286.48KB)



RS06/23 Videoüberwachung Kleingartenparzelle

Aufgrund von Einbrüchen in Kleingartenanlagen häuft sich seit Jahren das Interesse einiger Pächter/*innen, ihre Kleingartenparzelle mit einer Videoüberwachung bzw. Sicherheitstechnik auszustatten.

Lesen Sie mehr dazu:





RS11/23 Vorsichtsmaßnahme gegen Rattenbefall

Wir möchten Sie bitten, in Zukunft besonders darauf zu achten, dass Sie keine Lebensmittelreste auf den Kompost werfen, keine offenen Speisen in Ihrer Kleingartenparzelle lassen und keine Katzen füttern.

Lesen Sie mehr dazu:


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