Häufig gestellte Fragen - FAQs
- Sind aktuell freie Gärten zu vergeben?
Die mit Sicherheit am meisten gestellte Frage. Aktuell stehen keine freien Gärten zur Verfügung. Sobald dies der Fall ist, werden wir auf der Homepage darüber informieren.
- Was sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung?
Bitte stellen Sie grundsätzlich folgende Überlegungen an:
Bin ich bereit, einen Garten ordnungsgemäß zu bewirtschaften? -> Es gibt gewisse Vorgaben vom Bezirksverband sowie vom Bundeskleingartengesetz. Lesen Sie am besten vorab die Gartenordung: https://www.kleingarten-karlsruhe.de/down-load/gartenordnung.pdf
Reicht meine Freizeit für die Anforderungen? -> Ein Garten will gepflegt werden. Blumen müssen gegossen werden. Beete müssen bewirtschaftet werden.
Bin ich bereit, mich aktiv am Vereinsleben einzubringen? -> Zum Vereinsleben gehören Vereinsaktivitäten. Zum Beispiel Gemeinschaftsarbeit, das Einhalten der Gartenordnung und der Regeln, sowie am sozialen Vereinsleben, wie an Versammlungen, Vereinsfesten usw. teilzunehmen.
- Wie kann ich den Verein unterstützen?
Es gibt immer etwas zu tun. Bitte beachten Sie dazu auch die Aushänge in den Schaukästen am Vereinsheim.
- Wann kann ich motorbetriebene Arbeiten durchführen?
Zeiten für das Arbeiten mit motorbetriebenen Geräten vom 1. April bis 30 September:
Mo - Sa von 7:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo - Fr von 17:00 Uhr - 19:00 Uhr
Alle Lärm verursachende Tätigkeiten fallen auch unter diese Zeiten!
- Wie hoch ist die Pacht für einen Garten?
Sie übernehmen die Gartenhütte einmalig zum ausgewiesenen Wert und entrichten zusätzlich einen Jahresbeitrag. Die Kosten beinhalten den Vereinsbeitrag, Verbandsbeitrag, Pacht (abhängig von der Größe des Gartens), städt. Gebühren, gem. Arbeit, FED-Versicherung. Die Abwicklung kann nur über den Vorstand erfolgen.
Erfahren Sie mehr dazu in unserer Sprechstunde.
- Gibt es Strom und Wasser?
In unserer Anlage: nein - Beschluss der Mitgliederversammlung!
- Für was müssen Bauanträge gestellt werden
Bauanträge sind notwendig für:
- Gartenlaube
- Hinterer / seitlicher Geräteanbau
- Pergola
- Gewächshaus
- Tomatenunterstand
- Spielgerät / Spielhaus
- PV-Anlage (Balkonkraftwerk) auf dem Laubendach (max. 600 Watt)
- Bauantrag für sonstige Baulichkeiten wie Flechtzaun, Hochbeet, Solaranlage etc.
Alles was mit dem Boden fest verbunden ist oder durch sein Eigengewicht so schwer, dass es nicht allein bewegt werden kann.
- Wie viele Hochbeete sind möglich?
Grundsätzlich steht die Bewirtschaftung des Bodens im Kleingartenwesen
im Vordergrund. Daher sind Hochbeete nur als zusätzliche Option der kleingärtnerischen
Nutzung geduldet. Die Anzahl der Hochbeete ist daher auf 5 Stück mit einer maximalen
Nutzfläche von 10qm begrenzt. Und diese müssen zuvor beantragt werden!
- Was ist alles verboten und was erlaubt?
Bitte lesen Sie dazu aufmerksam die Gartenordung, die ein Bestandteil des Pachtvertrages ist!
- Ist der Anbau von Cannabis im Kleingarten erlaubt?
Nein! Der private Anbau von Cannabis in Kleingartenanlagen ist grundsätzlich
verboten. Der Anbau von bis zu drei Pflanzen ist nur in Wohnungen oder im gewöhnlichen
Aufenthaltsbereich erlaubt, nicht aber in Kleingärten.
Die Nutzung von Kleingartenflächen durch Anbauvereinigungen ist aus verschiedenen Gründen
nicht erlaubt, unter anderem aufgrund der Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes und
der typischen Konzeption von Kleingartenanlagen.
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